Zum Inhalt springen

Spezial: Corona – Risikomanagement und Infektionsprävention (SARS-CoV-2 COVID 19)

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Risikomanagement und Infektionsprävention

Aktualisiert am 21.01.2021

Update: Bitte tragen Sie in unseren Praxisräumen eine FFP-2 Maske: Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 35 vom 15.01.2021

—————————-

Immer mehr Menschen infizieren sich mit SARS-CoV-2 und erkranken an COVID 19. Im Melderegister für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) werden die aktuellen Zahlen für die Belegung der Intensivbetten dargestellt. Die aktuellsten Zahlen zur Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten in der Region Ingolstadt finden Sie auf der Seite des Donaukurier.

WAS IST SARS-COV-2/COVID 19

Verantwortlich für die Pandemie ist ein Coronavirus welches zur gleichen Gruppe gehört wie das SARS-Virus. Der offizielle Name des Virus ist SARS-CoV-2, die durch dieses Virus ausgelöste Atemwegserkrankung wird als Covid 19 (Coronavirus Disease 2019) bezeichnet.

RISIKOBEWERTUNG FÜR SARS-COV-2/COVID 19

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung durch SARS-CoV-2 wird derzeit als hoch eingeschätzt. Für Risikogruppen als sehr hoch.

Es steht weder eine spezifische Therapie noch ein Impfstoff zur Verfügung. Deshalb ist das Ziel aller Maßnahmen, die Krankheitsverbreitung so gut wie möglich zu verlangsamen.

RKI-Risikobewertung >>

HYGIENEMASSNAHMEN IN DER ZAHNARZTPRAXIs

Eine Übertragung von Viren in Zahnarztpraxen durch symptomlose Patienten kann durch Hygienemaßnahmen verhindert werden. Auch vor der Corona-Pandemie galten schon strenge Hygienerichtlinien beim Betrieb einer Zahnarztpraxis. Diese werden im Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin >> veröffentlicht.

Luftreiniger als Corona Maßnahme

WELCHE PATIENTEN KÖNNEN BEHANDELT WERDEN

Vorweg: Für alle Patienten ist die zahnmedizinische Versorgung sichergestellt.

Patienten ohne Symptome: Durch Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen nach dem RKI kann eine Übertragung der Viren verhindert werden.

Patienten mit Symptomen wie Husten oder Fieber: Die Behandlung sollte auf einen Zeitpunkt nach der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt. Gegebenenfalls sollte der Patienten seinen Hausarzt für weiterführende Maßnahmen kontaktieren.

Patienten mit Verdacht auf Covid 19: Bei Patienten mit einem dringenden Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion (nach Kontakt zu Covid-19 erkrankten Patienten, positiver SARS-CoV-2-Test) muss das zuständige Gesundheitsamt informiert und für die zahnmedizinische Behandlung  der zuständige Versorgungsarzt beim Landratsamt erfragt werden.

ZUSÄTZLICHE PRÄVENTIONSMASSNAHMEN AUFGRUND DER CORONA-PANDEMIE

Prinzipiell ist unser gesamtes Hygienemanagement darauf ausgelegt, ein hohes Schutzniveau für unsere Patienten und Mitarbeiter zu erreichen. Unabhängig von der derzeitigen Situation. So gehen wir schon immer davon aus, dass potentiell infektiöse Patienten (Masern, HIV, Hepatitis) zur Behandlung in unsere Praxis kommen.

Allerdings haben auch wir unser Hygienekonzept noch einmal angepasst um eine Übertragung von SARS-CoV-2 vorzubeugen:

  • Am Eingang steht ein Gerät zur Händedesinfektion für Sie bereit.
  • Im gesamten Praxisbereich gilt die Maskenpflicht, auch für Patienten.
  • Unser Anmeldungsbereich ist weitgehend kontaktlos und durch einen Spuckschutz abgetrennt.
  • Bitte lesen Sie Ihre Gesundheitskarte selbst am Kartenterminal ein.
  • Die Anzahl der maximal wartenden Patienten haben wir auf 4 reduziert. Begleitpersonen bitten wir ausserhalb der Praxis zu warten.
  • Die Abstandsregeln halten wir im Bereich der Rezeption ein.
  • Das Spielzeug haben wir aus dem Wartebereich entfernt.
  • Die Zeitschriftenauslage haben wir abbestellt.
  • Auf die körperliche Begrüßung (Handschlag) verzichten wir ganz.
  • Während der gesamten Behandlung tragen wir Schutzkleidung (Schutzbrille, Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Masken)
  • Den Mund-Nasen-Schutz tragen wir den ganzen Tag. Auch während eines Beratungsgesprächs. Das schützt Sie vor einer Übertragung.

AEROSOL WÄHREND DER BEHANDLUNG

Bei der zahnärztlichen Behandlung können Aerosole entstehen. Für die Übertragung von Viren wie SARS-CoV-2 durch Aerosole in der Zahnmedizin gibt es bisher keinen Nachweis.

Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutz sollte die Bildung von Aerosolen soweit möglich reduziert werden.
wir achten bei der Behandlung daher auch eine konsequente und technisch einwandfreie Absaugung.

Bei konservierenden Maßnahmen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen haben wir auch vor Ausbruch der Corona-Pandemie bereits Kofferdamm verwendet. Die Verwendung des Gummituchs ist Goldstandard in der Zahnmedizin bei den oben beschriebenen Behandlungen. Zusätzlich erlaubt dieser eine effektive Absaugtechnik und Spraynebel entsteht erst gar nicht.

Antiseptische Mundspüllösungen vor der Behandlung tragen zur Reduzierung der intraoralen Erreger bei. Diese haben wir bereits vor der Corona-Pandemie verwendet und unser Vorgehen hier auch nicht verändert.

Zusätzlich haben wir die Verwendung von Schutzschilden insbesondere in der Prophylaxe eingeführt.

LUFTREINIGER IN DER ZAHNARZTPRAXIS

Derzeit wird der Einsatz von Luftreininger diskutiert. In einem Interview in der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) hatte sich Prof. Wendtner (Chefarzt der Infektiologie an der München Klinik Schwabing) zum Einsatz von Luftreinigern mit HEPA-Filtern geäußert:

Wünschenswert wären mobile Lüftungsanlagen mit Hepa-Filtern, die Viren herausfiltern können. Wir hatten auf den Infektstationen der München Klinik zwischenzeitlich 100 dieser Geräte im Einsatz. Die ersten Corona-Patienten aus dem Webasto-Cluster lagen in Zimmern, deren Raumluft durch diese Filteranlagen gereinigt wurde.

„Die zweite Welle ist da“ (FAZ vom 24.09.2020, abgerufen am 08.11.2020, Bezahlschranke) >>

Die Wirksamkeit solcher Anlagen wurde auch vom Umweltbundesamt bestätigt:Die Nutzung von Schwebstofffiltern (A) zur Entfernung von allgemeinen Staubpartikeln ist erprobt. Zuletzt haben Studien gezeigt, dass Geräte mit diesen Filtern H13 und H14 auch Partikel in der Größe, in denen Viren in der Raumluft vorkommen, teilweise entfernen können.„Mobile Luftreiniger in Schulen: Nur im Ausnahmefall sinnvoll“ (Umweltbundesamt, abgerufen am 08.11.2020)>>Allerdings sollten Luftreiniger nicht als Allheilmittel betrachtet werden. Aus unserer Sicht bieten Luftreiniger mit HEPA 14-Filter mit einem großvolumigen Luftaustausch einen zusätzlichen Schutz bei Ihrer Behandlung. Deshalb haben wir uns auf folgendes Vorgehen festgelegt:

  1. Häufiges Lüften speziell nach Abschluss einer Behandlung
  2. Einsatz eines Luftreinigers mit HEPA-14 Filter zur zusätzlichen Reduktion der Viren in der Raumluft

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN